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Good With PeopleInformationsangebot Rentenreform 2026
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Diese Rentenänderungen 2026 betreffen viele Menschen in Deutschland

Mehrere Regelungen der Rentenreform 2026 gelten bereits, andere greifen erst in den kommenden Monaten. Weil sie ganz unterschiedliche Gruppen betreffen, achten viele Menschen zunächst nicht auf einzelne Punkte. Diese Seite ordnet ein, wer wovon betroffen ist.

Gesponserter Informationsbeitrag von Good With People · Stand: 8. Juli 2026

Zur Einordnung: Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu allgemeinen Regelungen und ist bewusst nicht auf Einzelfälle zugeschnitten. Eine persönliche Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt er nicht, und es wird weder zu einer bestimmten Entscheidung geraten noch ein Produkt beworben. Was in Ihrem konkreten Fall gilt, klären am besten die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder eine steuerberatende Person.
Wen es betrifft

Wen die Rentenänderungen 2026 betreffen, und wen eher nicht

Die Reform ist ein Bündel einzelner Regelungen. Jede wirkt auf eine andere Gruppe, deshalb geht im Alltag leicht unter, was für die eigene Situation zählt.

Weil so viele Bausteine gleichzeitig in Kraft treten, ist es nachvollziehbar, dass einzelne Änderungen erst spät auffallen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Lebenssituation von welchem Punkt berührt wird.

Neurentner 2026

Betroffen von der 4,24-prozentigen Rentenerhöhung ab Juli und vom neuen Besteuerungsanteil von 84 Prozent für den Rentenjahrgang 2026.

Bestandsrentner

Profitieren ebenfalls von der Rentenerhöhung. Ihr persönlicher Rentenfreibetrag bleibt unverändert, der Steueranteil ändert sich für sie nicht.

Arbeitende Rentner

Können mit der neuen Aktivrente nach der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, sofern die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist.

Betriebsrentner

Für sie steigt der Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen 2026 auf 197,75 Euro monatlich. Erst darüber werden Beiträge fällig.

Eltern mit Kindern vor 1992

Für sie ist die Mütterrente III ab 2027 relevant: ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt je Kind, das vor 1992 geboren wurde.

Minijobber & Selbständige

Der Aktivrente-Freibetrag gilt für sie nicht. Er ist an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geknüpft, nicht an Minijobs, Selbständigkeit oder Beamtenpensionen.

Hinzuverdienst

Aktivrente ab 2026: bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 können Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das entspricht 24.000 Euro im Jahr, zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Wichtig ist, dass er die Steuer betrifft: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können auf den Hinzuverdienst weiterhin anfallen.

Wer die Aktivrente nutzen kann

Zusätzlich wurde das frühere Anschlussverbot aufgehoben. Rentnerinnen und Rentner können damit auch befristete Verträge beim früheren Arbeitgeber annehmen, ohne dass dafür ein gesonderter Sachgrund vorliegen muss.

Älterer Mann arbeitet an einem Schreibtisch
Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann von der Aktivrente profitieren, sofern die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist.
Rentenerhöhung

Ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Rente

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigte die Anpassung am 5. März 2026, der Bundesrat stimmte am 12. Juni 2026 zu. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dabei von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt.

4,24 %mehr Rente ab 1. Juli 2026
42,52 €Rentenwert je Entgeltpunkt
48 %Rentenniveau-Haltelinie bis 2031

Die Erhöhung wird automatisch berücksichtigt, Rentnerinnen und Rentner müssen sie nicht beantragen. Sie gilt einheitlich für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Zur Orientierung einige Beispielrechnungen auf Basis der 4,24 Prozent:

Bruttorente bisherErhöhung (rund)Neue Bruttorente
1.200 €+ 50,88 €1.250,88 €
1.500 €+ 63,60 €1.563,60 €
1.800 €+ 76,32 €1.876,32 €

Die Beträge sind gerundete Bruttowerte vor Abzug etwaiger Beiträge und Steuern und dienen nur der Veranschaulichung.

Betrifft mich das?

Ein kurzer Selbst-Check

Vier Fragen, die helfen einzuordnen, welche Punkte der Reform Ihre eigene Situation berühren könnten.

Ältere Frau liest Unterlagen am Tisch
Ein ruhiger Blick auf die eigenen Unterlagen hilft, die für die persönliche Situation relevanten Änderungen einzuordnen.
Ab 2027

Mütterrente III: mehr Anerkennung für Kindererziehung

Mit der Mütterrente III werden Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, stärker berücksichtigt. Pro Kind kommt ein halber Entgeltpunkt hinzu, sodass sich die anerkannte Erziehungszeit von 2,5 auf 3,0 Jahre erhöht. Bundestag und Bundesrat haben die Regelung am 5. und 19. Dezember 2025 beschlossen.

Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die tatsächliche Auszahlung wird aus technischen Gründen erst 2028 erwartet, dann jedoch rückwirkend. Nach Angaben aus dem Gesetzgebungsverfahren sind rund zehn Millionen Rentenkonten betroffen, deren Umstellung Zeit benötigt.

Rechtsstand

Was beschlossen ist und was noch im Verfahren steckt

Nicht alle genannten Punkte haben denselben Stand. Diese Einordnung trennt geltendes Recht von noch laufenden Vorhaben (Stand: 8. Juli 2026).

Geltendes Recht

Aktivrente: seit 1. Januar 2026 in Kraft.

Geltendes Recht

Rentenerhöhung 4,24 %: wirksam ab 1. Juli 2026, bestätigt am 5. März 2026.

Geltendes Recht

Höherer Betriebsrenten-Freibetrag (197,75 €): seit 1. Januar 2026.

Geltendes Recht

Haltelinie 48 % bis 2031 und Mütterrente III: beschlossen im Dezember 2025, Mütterrente III wirksam ab 2027.

Gesetzentwurf

Altersvorsorgedepot: vorbehaltlich weiterer parlamentarischer Beratung. Ein geplanter Start ist der 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Rentenreform 2026

Die Erhöhung um 4,24 Prozent wird zum 1. Juli 2026 wirksam. Sie wird automatisch berücksichtigt und muss nicht beantragt werden.

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Minijobs, Selbständigkeit und Beamtenpensionen sind ausgenommen.

Nein. Der Besteuerungsanteil von 84 Prozent betrifft den Rentenjahrgang 2026. Wer bereits in Rente ist, behält seinen bisherigen Rentenfreibetrag.

Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Auszahlung wird aus technischen Gründen erst 2028 erwartet, dann jedoch mit rückwirkender Berücksichtigung.

Verbindlich informieren die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse sowie bei Steuerfragen eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Diese Seite bietet nur eine allgemeine Einordnung.

Quellen

Quellen und weiterführende Informationen

Die auf dieser Seite genannten Zahlen und Termine stützen sich auf offizielle Veröffentlichungen. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte direkt die amtlichen Stellen.

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Wichtig zu wissen: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Es werden keine Anlageempfehlungen ausgesprochen. Die genannten Werte entsprechen dem Stand vom 8. Juli 2026 und können sich durch spätere Entscheidungen ändern.